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Wer darf Flurförderzeuge mit Fahrersitz oder Fahrerstand fahren?
Personen die:
...mindestens 18 Jahre alt sind

...für diese Tätigkeit geeignet und ausgebildet sind

...ihre Befähigung nachgewiesen haben

...und denen der Fahrauftrag schriftlich erteilt wurde.
(lt. BGG 925)
Wer darf Flurförderzeugfahrer ausbilden?
Personen die:
...mindestens 24 Jahre sind

...eine erfolgreiche Ausbildung zum Fahrer von Flurförderzeugen haben

..2 Jahre Erfahrung im Umgang mit Flurförderzeugen haben

..Meister oder eine mindestens 4 jährige Tätigkeit in gleichwertiger Funktion ausübt

...an einem Lehrgang für "Ausbilder von Flurförderzeugfahrern" mit Erfolg teilgenommen hat.
(lt. BGG 925)
Wer darf Stapler auf öffentlichen Straßen fahren?
Personen die:
...die Ausbildung zum Staplerfahrer erfolgreich abgeschlossen haben

...eine gültige Fahrerlaubnis besitzen (Führerscheinklasse: 5 / L )
Wie muss der Stapler für den Straßenverkehr ausgerüstet sein?
Mußte der Stapler früher eine Zulassung (mit Kennzeichen) haben so wurde dies am 22. Oktober 2003 in der Straßenverkehrszulassungsordnung geändert.
§ 18 Zulassungspflichtigkeit
Jetzt sind Stapler als selbstfahrende Arbeitsmaschinen anerkannt und benötigen keine amtlichen Kennzeichen mehr.
Allerdings darf die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h nicht überschreiten. Somit ist der Stapler im öffentlichen Straßenverkehr nicht mehr KFZ-Steuer- und haftpflichtversicherungspflichtig.

Die technischen Einrichtungen, wie Beleuchtung, Lenkung, Bremsen usw. sind weiter zu brücksichtigen.
 
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